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Bei
Mietnomaden
besteht Gefahr im Verzug. Auf jeden Fall sollte der Vermieter zum frühest möglichen Termin die fristlose Kündigung aussprechen. Diese ist möglich, wenn der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug geraten ist. |
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Viele Vermieter begehen den Fehler, mehr als zwei Monate trotz Zahlungssäumigkeit zuzuwarten und begeben sich dadurch in eine noch aussichtslosere Situation, denn je höher der Rückstand wird, umso unwahrscheinlicher wird eine Zahlung durch den Mieter und umso größer wird der Schaden des Vermieters. |
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Hat sich bereits ein Mietnomade bei Ihnen eingenistet, sollten Sie umgehend juristischen Beistand suchen. |
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Hierzu stellen wir gerne den Kontakt mit einer fachlich besonders versierten Anwaltskanzlei (unser Kooperationspartner) für Sie her. |
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Außerdem steht Ihnen BOSAS mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bei der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes zu unterstützen und führt Aufklärungsmaßnahmen für Sie durch. |
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Nehmen Sie Kontakt mit uns über unseren Kontaktbereich auf oder senden Sie uns eine Sachverhaltsschilderung zu. Wir setzen uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen mit, ob wir in Ihrem Fall für Sie tätig werden können. Wenn wir hier eine Möglichkeit sehen, Ihnen zu helfen, erhalten Sie von uns einen Dienstleistungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, den Sie uns nach Unterzeichnung zurücksenden. Nach Gegenzeichnung durch BOSAS erhalten Sie ein Exemplar zurückgesandt und wir beginnen mit den erforderlichen Erhebungen. |
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Bei der Beseitigung eines
Mietnomaden
wendet BOSAS
das Prinzip der "Zangenbewegung"
bzw. des "bidirektionalen Angriffs"
an. |
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Im Gegensatz zu anderen Unternehmen versprechen wir Ihnen nicht, dass wir in jedem Fall eine Lösung anbieten können. Wir sichern Ihnen jedoch zu, dass wir uns bemühen werden, Ihnen behilflich zu sein. |
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Urheberrechte |
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Stand: 12. September 2009 19:51 |
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Autobumser BOSAS Der Kriminaler |