Schadensverhütung

 

"Vorbeugen ist besser als Heilen", unter diesem Motto ist unser präventiver Ansatz zu verstehen. Denn ein Mietnomade, der rechtzeitig als solcher erkannt wird, richtet bei Ihnen keinen Schaden mehr an.

 

 Daher veröffentlichen wir in unserer Rubrik "Vorbeugung" ständig aktualisierte Hinweise, wie Sie sich schützen können. Außerdem berichten wir dort und in der Rubrik "Aktuelles" über die Vorgehensweisen der Mietnomaden und stellen auch interessante Fachartikel und Pressemeldungen zum Download bereit.

   
Sie selbst bestimmen, welche Vorkehrungen Sie gegen Mietnomaden treffen wollen.
     
  Wir Raten Ihnen dringend, vor jedem Abschluss eines Mietvertrages eine Selbstauskunft von allen Mietinteressenten ausfüllen zu lassen. Einen Vordruck hierfür können Sie bei uns beziehen (siehe "Vordruck Selbstauskunft"). Ein potentieller Mietnomade dürfte alleine durch den sehr umfangreichen Fragebogen bereits abgeschreckt werden, ein reeller Mieter hat durch die Beantwortung der Fragen nichts zu befürchten.
     
  Wir empfehlen insbesondere bei höherwertigen Immobilien dringend, sich zusätzliche Sicherheit durch büromäßige und / oder Vor-Ort-Aufklärung zu verschaffen. BOSAS bietet Ihnen hier umfangreiche operative Maßnahmen an:
     
 
  • Bonitätsprüfung des Mietbewerbers bei drei voneinander unabhängigen Schuldner-Datenbanken
  • AdressCheck
  • Plausibilitätsprüfung von Bankdaten
 
  • Erhebungen hinsichtlich des Mietinteressenten beim aktuellen Vermieter
  • Feststellung, ob bereits in seinem jetzigen Mietverhältnis Mietschulden aufgelaufen sind, bzw. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es sich um einen Mietnomaden handelt.
 
  • Überprüfung des Arbeitsverhältnisses des Mietbewerbers beim Arbeitgeber
  • Feststellung der beruflichen Situation des Bewerbers durch unauffällige Aufklärungsmaßnahmen
 
  • Ggf. weiterführende Aktivitäten
     
Nehmen Sie Kontakt mit uns über unseren Kontaktbereich auf oder senden Sie uns eine Sachverhaltsschilderung zu. Sie erhalten von uns einen Dienstleistungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, den Sie uns nach Unterzeichnung zurücksenden. Nach Gegenzeichnung durch BOSAS erhalten Sie ein Exemplar zurückgesandt und wir beginnen mit den erforderlichen Erhebungen.
     
Bedenken Sie bitte folgendes:
 
  • Die Ihnen von uns angebotene Leistung kostet ca. 10% einer Monatsmiete (warm).
  • Ein Mietnomade kostet Sie einen Mietausfall von bis zu 24 Monatsmieten. Zusammen mit Ihren sonstigen Auslagen erleiden Sie einen Schaden von durchschnittlich 22.000 € bis 44.000 €!
     
 
Grundsätzlich sollten Sie weiter zum Schutz vor Mietnomaden beachten:
   

Betrüger treten meist äußerst seriös auf, denn dies gehört zu deren "Handwerkszeug". Sie sollten sich durch einen Maßanzug, eine Nobelkarosse und ein Bündel 500-€-Scheine, die von einer Goldklammer gehalten werden, nicht blenden lassen.

   

Lassen Sie sich grundsätzlich von einem Mietinteressenten den Personalausweis oder den Reisepass vorzeigen und notieren Sie sich folgende Daten:

     
  Bosas, Mietnomaden, Miettouristen, Einmietbetrug, Einmietbetrüger, Ermittlungen, Selbstauskunft, Fahndung, Kriminelle, Betrüger, Zeugensuche Familienname, Geburtsname, Vorname
  Bosas, Mietnomaden, Miettouristen, Einmietbetrug, Einmietbetrüger, Ermittlungen, Selbstauskunft, Fahndung, Kriminelle, Betrüger, Zeugensuche Geburtsdatum und -ort, ggf. Geburtsland
  Bosas, Mietnomaden, Miettouristen, Einmietbetrug, Einmietbetrüger, Ermittlungen, Selbstauskunft, Fahndung, Kriminelle, Betrüger, Zeugensuche Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  Bosas, Mietnomaden, Miettouristen, Einmietbetrug, Einmietbetrüger, Ermittlungen, Selbstauskunft, Fahndung, Kriminelle, Betrüger, Zeugensuche Ausstellende Behörde des Dokuments (Behörde, Ausstellungsdatum, Listennummer, Gültigkeitsdauer)
   
Fordern Sie den Mietbewerber auf, einen aktuellen Gehaltsnachweis mit Firmenstempel beizubringen.
   

Scheuen Sie sich nicht, vom Mietinteressenten auch eine Bestätigung seines derzeitigen Vermieters zu verlangen, aus der hervorgeht, dass er dort keine Mietschulden hat.

   
Verlangen Sie diese Auskünfte auch vom Lebenspartner des Mietinteressenten, wenn dieser ebenfalls Mieter der Immobilie wird. Vereinbaren Sie von vornherein, wer mit in Wohnung einziehen darf und legen Sie vertraglich fest, dass Untervermietung grundsätzlich einen so schwerwiegenden Verstoß gegen den Mietvertrag bedeutet, dass sofort die fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann, es sei denn, Sie haben schriftlich Ihr Einverständnis dazu gegeben.
     
Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise in der Rubrik "Aktuelles"
     

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©2006 Dieter Soetebier

 

Stand: 12. September 2009 19:52

 

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